Einzel- / Paarberatung
Beratung bei Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentsgestaltung
Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Situation kommen, in der wir Entscheidungen z.B. über gesundheitliche oder finanzielle Belange vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst treffen können. Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung haben Sie verschiedene Möglichkeiten für diesen Fall vorzusorgen.
Wenn Sie nicht möchten, dass das gesetzliche Erbrecht gilt, ist es unumgänglich, ein Testament zu errichten, in dem Sie Ihren Erben bestimmen und Anordnungen zur Aufteilung Ihres Nachlasses treffen können.
Sie erhalten Informationen zu den verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten der Vorsorge- und Testamentsgestaltung.
Anmeldung bei Frau Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht. Infos unter Tel.: 040/ 86663109
Leitung
Fachanwältin für Familienrecht Astrid Weinreich
freitags nach Vereinbarung
Gebühr nach Vereinbarung