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Patientenverfügung
Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Norderstedt.
Ein folgenreicher Unfall oder eine Krankheit mit schwerem Verlauf kann jeden treffen. Erwachsene ab 18 Jahren können mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. So lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Notlagen oder im Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich an behandelnde Ärzte, an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur dann herangezogen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern.
Dieser Vortrag wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Referentin: Rechtsanwältin Nicole Eichel
PNorP301
Uhrzeit
Donnerstag, 18:30
‐ 19:30
Zeitraum
15.09.2022 - 15.09.2022
Gebühr
kostenfrei
Ort
EFB, Wintergarten, Kirchenplatz 1
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